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Die Firma bullsandstripes, Inhaberin Birthe Rupprich, erhebt ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung , zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.
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wir rechtliche Schritte ins Auge fassen.
Angabe der Quelle: Flegl Rechtsanwälte GmbH
Geschäftsbedingungen:
§1
Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters.
Die Haftung der Pension für Schäden aller Art wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlich grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
Der Halter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Schäden, die während des Aufenthalts in der Pension evtl. an Menschen oder Gegenständen vom Tier verursacht wurden.
Darin sind auch Schäden an der Pension selbst ( Türen zerfressen etc.) eingeschlossen!
§2
Der Hundehalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist und eine vorbeugende
Flohbehandlung durchgeführt wurde!
Sollte bei ihrem Tier während des Aufenthalts Parasitenbefall jeglicher Art festgestellt
werden, tragen Sie die Kosten für die Behandlung Ihres und evtl. anderer Tiere und die Desinfektion der Pension!!
§3
Der Hundehalter bringt das Futter für sein Tier in ausreichender Menge mit!
§4
Wird das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, fällt eine zusätzliche Tagespauschale (8-20 Uhr
)von € 22,00 , für jeweils 24 Std Überzug fallen 44 EUR an!
§5
Falls das Tier sich während des Pensionsaufenthaltes verletzt oder erkrankt,
ist die Pension berechtigt, einen Tierarzt aufzusuchen und das Tier nach eigenem Ermessen versorgen zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn der Halter nicht erreicht werden kann. Sämtliche hierfür
entstandenen Kosten trägt der Halter! Für Tierarztbesuche erheben wir eine pauschale Gebühr von 10 EUR, zu zahlen bei Abholung des Hundes.
§6
Sollte das Tier so erkranken oder sich verletzen, dass der Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Halter
unverzüglich verständigt.
Sollten wir den Halter nicht erreichen, liegt die Entscheidungsbefugnis bei den Pensionsinhabern!
Sollte vorher nichts mündlich vereinbart sein, werden wir das Tier in die Tierbeseitigungsanlage bringen lassen!
Auch hierfür trägt der Tierhalter die alleinigen Kosten!
§7
Der Hundehalter versichert hiermit Eigentümer des oben genannten Tieres zu
sein.
Mit der Unterschrift erklärt sich der Halter mit allen genannten
Vertragsbedingungen einverstanden und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zum
oben genannten Tier.
§ 8
Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der
übrigen Vertragsbestandteile.